Kriegsdienstverweigerung (KDV)
Auch wenn die Wehrpflicht aktuell ausgesetzt und noch nicht wieder eingeführt ist, bleibt das Recht, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, bestehen. Das ist im Grundgesetz Artikel 4, Absatz 3 geregelt.
Dementsprechend kann auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt werden.
Es kann ausschliesslich der „Kriegsdienst an der Waffe“ verweigert werden. Im Falle der Wiedereinführung der Wehrpflicht, müssen anerkannte Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst, Zivildienst ausserhalb der Bundeswehr, leisten.
Zur Frage, ob es Sinn macht, den Kriegsdienst vorsorglich zu verweigern, gibt es unterschiedliche Überlegungen, auch unter verschiedenen friedensbewegten Organisationen. Daher ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.
Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: Der persönlichen gewissenshaften Begründung sowie einen dazu passenden tabellarischen Lebenslauf.
Beim Schreiben eines solchen Antrags darf man sich in keinem Fall auf Onlinegeneratoren oder KI Anwendungen verlassen, melde dich bei uns und wir helfen dir beim Verfassen eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung.
1. Persönliche Begründung
Kern der Kriegsdienstverweigerung ist die persönliche Gewissensentscheidung. Diese sollte in der Begründung nachvollziehbar dargestellt werden. Die Beweggründe können sehr unterschiedlich sein und beispielsweise auf ethischen, religiösen, humanitären oder politischen Überzeugungen beruhen.
Da jede Person ihren eigenen Hintergrund und ihre eigenen Erfahrungen mitbringt, sollte die Begründung individuell formuliert sein. Wichtig ist zu erläutern, weshalb das eigene Gewissen einen Dienst an der Waffe nicht zulässt. Dabei geht es nicht lediglich um den Wunsch, keinen Wehrdienst leisten zu wollen, sondern um die innere Überzeugung, dies nicht mit dem Gewissen vereinbaren zu können.
Eine ausführliche Darstellung in der Ich-Form ist hierbei empfehlenswert.
2. Tabellarischer Lebenslauf
Zusätzlich sollte ein tabellarischer Lebenslauf eingereicht werden, der die wichtigsten Stationen des bisherigen Lebens möglichst lückenlos darstellt. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellem Wohnort, Familienstand, Konfession sowie schulischem und beruflichem Werdegang.
Auch besondere Ereignisse oder Erfahrungen, die einen Bezug zur Entscheidung der Kriegsdienstverweigerung haben könnten, sollten im Lebenslauf aufgeführt werden.
Dem Antrag sollte ein kurzes Anschreiben beigefügt werden. Darin muss folgende Erklärung enthalten sein:
„Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und berufe mich dabei auf Artikel 4, Absatz 3, des Grundgesetzes.“
Was tun bei einem Bußgeld?
Wenn die Bundeswehr ein Bußgeld gegen dich verhängt hat, weil du dich nicht registrierst und die Fragen nicht beantwortet hast oder weil du nicht zur Musterung erschienen bist, dann hilft dir der Verweigert-Soli-Fonds weiter!
Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen, weil du nicht auf den Bundeswehr-Fragebogen (die sogenannte „Bereitschaftserklärung“) reagiert oder zu einem Musterungstermin erschienen bist? Dann melde dich beim Verweigert Soli-Fonds der Deutschen Friedensgesellschaft.
Lerne uns kennen
Beratung anfragen
Hast du Fragen oder brauchst Unterstützung? Schreib uns – wir sind für dich da. Unabhängig, solidarisch und passend für deine Situation.
- →Für Betroffene, Freund:innen, Eltern und Lehrkräfte
- →Schritt für Schritt – ohne Druck, in deinem Tempo
Schreib uns für einen Beratungstermin, wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.

