Was tun, wenn du Post von der Bundeswehr bekommst?
Wenn du ein Schreiben erhalten hast und nicht weißt, wie du damit umgehen sollst: Melde dich bei uns.
Welche Schreiben kann ich bekommen?
Mögliche Schreiben sind zum Beispiel:
- ein Fragebogen zum Wehrdienst
- eine Einladung zur Musterung
- Nachfragen oder Erinnerungsschreiben
- Bußgeldandrohungen oder Bußgeldbescheide
Nicht jedes Schreiben bedeutet automatisch,
- dass du eingezogen wirst,
- dass du sofort reagieren musst,
- oder dass bereits Konsequenzen drohen.
Wichtig: Ruhe bewahren und Fristen prüfen
Wenn du Post bekommst:
- 1.Umschlag und Schreiben aufbewahren
- 2.Datum und Fristen prüfen
- 3.Nicht vorschnell antworten
- 4.Keine unnötigen Angaben machen
- 5.Beratung suchen, bevor du Entscheidungen triffst
Muss ich den Fragebogen ausfüllen?
Nach aktueller Gesetzeslage ist das Ausfüllen des Fragebogens für Männer verpflichtend. Für Frauen bleibt die Teilnahme freiwillig.
Nicht jede Nichtreaktion führt automatisch sofort zu Konsequenzen. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren und Unterstützung zu suchen.
Die erste Frist verstreichen lassen hat keine Konsequenzen. Die erste Aufforderung zum Ausfüllen des Fragebogens kommt als einfacher Brief und ist somit nicht nachverfolgbar.
Die zweite Frist verstreichen lassen, kann ein Bußgeld zur Folge haben. Die zweite Aufforderung wird förmlich zugestellt, es kann also nachverfolgt werden ob und wann du den Brief erhalten hast.
Bzgl. des Bußgeldes gilt ein Ermessensspielraum der Behörden.
Umgang mit dem Fragebogen
Wenn du den Fragebogen ausfüllst, solltest du dir bewusst machen, dass deine Angaben zur ersten Einschätzung deiner Eignung und Verfügbarkeit genutzt werden können. Die Fragen dienen dazu, ein grobes Bild zu deiner körperlichen Leistungsfähigkeit, Ausbildung und Motivation zu erhalten.
Die Aufforderung zum Ausfüllen des Fragebogens kommt auf dem Postweg mit einem einfachen Brief, der Fragebogen selbst wird digital ausgefüllt.
Der Brief enthält einen individuellen 16-stelligen QR-Code mit dem du zu einem bereits vorausgefüllten Fragebogen gelangst.
Im Fragebogen werden folgende Informationen abgefragt:
- Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten
- Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr
- Körpergröße und Gewicht
- Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung
- Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen
- Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Wehrdienst in fremden Streitkräften
Mit einer Skala wirst Du gefragt, wie groß dein Interesse an einem Dienst ist (0 bedeutet „kein Interesse“, 10 dagegen „sehr großes Interesse“. Aus aktuellen Erfahrungsberichten hilft es hier ein kein Interesse also 0 zurückzumelden, dies könnte bereits dazu führen, dass sich die Behörden zunächst nicht mehr bei dir melden. Für genauere Details zum aktuellen Vorgehen der Bundeswehr und Behörden empfehlen wir dir den Besuch unserer Beratung, dort informieren wir dich über die neusten Erfahrungsberichte und Kenntnisse.
Was tun bei einem Bußgeld?
Wenn die Bundeswehr ein Bußgeld gegen dich verhängt hat, weil du dich nicht registrierst und die Fragen nicht beantwortet hast oder weil du nicht zur Musterung erschienen bist, dann hilft dir der Verweigert-Soli-Fonds weiter!
Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen, weil du nicht auf den Bundeswehr-Fragebogen (die sogenannte „Bereitschaftserklärung“) reagiert oder zu einem Musterungstermin erschienen bist? Dann melde dich beim Verweigert Soli-Fonds der Deutschen Friedensgesellschaft.
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